Startseite
E-Mail
Impressum



  In den Gemeinden Crostau und Kirschau sowie in der Stadt Schirgiswalde liegt derzeit der Entwurf der öffetnlich-rechtlichen Vereinbarung über den Zusammenschluss der drei Kommunen aus. Gleichzeitig haben Sie hier die Möglichkeit, den Entwurf des Vertrages sowie die Anlagen zu lesen.

 

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Vereinigung der Gemeinden Crostau und Kirschau sowie der Stadt Schirgiswalde zur Stadt Schirgiswalde-Kirschau

Anlage 1 – Zu erhaltende und zu fördernde Angebote

Anlage 2 – Weitergeltendes Ortsrecht

Anlage 3 – Öffentliche Einrichtungen

Anlage 4 – Projekte

Anlage 5 – Beteiligungen

Als Information:
Bereits zum Zeitpunkt des Beginns der Auslegung vorliegende Anregungen und Änderungsvorschläge