Startseite
E-Mail
Impressum

 

1. Hinweise zu Ordnungsangelegenheiten
1.1 Genehmigung Lagerfeuer
1.2 Genehmigung Plakatierung
1.3 Sondernutzung von Straßen, Wegen und Plätzen
1.4 Sondergenehmigung zum Befahren eines Weges
1.5 Sondergenehmigung zum Parken
1.6 Aufstellung von Hinweisschildern
1.7 Mitteilungspflichten für Hundehalter
1.8 Anzeigepflicht Volksfest
1.9 Fundgegenstände
1.10 Verkehrsrechtliche Anordnung

2. Hinweise zu Pass- und Meldeangelegenheiten

3. Hinweise zu Personenstandsangelegenheiten
3.1 Anmeldung zur Eheschließung

4. Hinweise zu Grundstücksangelegenheiten
4.1 Wo erhält man welche Unterlagen?
4.1.1 Grundbuchauszug
4.1.2 Flurkarten- / Lageplanauszug
4.1.3 Auskunft über Grundstückswerte/ Verkehrswerte
4.2 Verkauf einer Garage -  Grundstückseigentümer ist die Stadt Schirgiswalde
4.3 Verkauf einer Garage in einer Garagengemeinschaft - Grundstückseigentümer ist nicht die Stadt Schirgiswalde
4.4 Flurstücksvermessung (Zergliederung); Grenzfeststellung

5. Hinweise zu Bau- und Umweltangelegenheiten
5.1 Bauvorhaben
5.1.1 Antragsformen für Baumaßnahmen
5.2 Abwasseranschluss
5.2.1 Anschluss an den öffentlichen Schmutzwasserkanal bei dessen Neubau
5.2.2 Anschluss an einen vorhandenen öffentlichen Schmutzwasserkanal
5.2.3 Kleinkläranlage
5.2.4 Abflusslose Grube
5.3 Unterzähler für Gartenwasser
5.4 Baumfällung, Formular Fällantrag

1. Hinweise zu Ordnungsangelegenheiten

Ortspolizeibehörde
Folgende Angaben werden zur Bearbeitung der Anträge in der Stadtverwaltung Schirgiswalde benötigt. Diese Anträge sind formlos zu stellen:

1.1 Genehmigung Lagerfeuer
- Tag, Uhrzeit, Standort, Name, Vorname und Anschrift des Verantwortlichen - Eine zusätzliche Information an den Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Schirgiswalde ist erforderlich.

1.2 Genehmigung Plakatierung
- Antragsteller, Veranstaltung, Zeitraum der Plakatierung

1.3 Sondernutzung von Straßen, Wegen und Plätzen
- Antragsteller, Anschrift des Antragstellers, Zeitraum der Sondernutzung, Art und Ort der Sondernutzung

1.4 Sondergenehmigung zum Befahren eines Weges
- Grund, Fahrzeugführer, Anschrift des Fahrzeugführers, Fahrzeugtyp, Amtliches Kennzeichen, Gewicht des Fahrzeuges

1.5 Sondergenehmigung zum Parken
- Grund, Firma, Amtliches Kennzeichen

1.6 Aufstellung von Hinweisschildern
- Antragsteller, Grund, Aufschrift, Größe

1.7 Mitteilungspflichten für Hundehalter
Die Städte und Gemeinden sind durch Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden verpflichtet, der Kreispolizeibehörde folgende Daten mitzuteilen:

  • Halter eines gefährlichen Hundes
    - American Staffordshire Terrier
    - Bullterrier
    - Pitbullterrier
    sowie deren Kreuzungen untereinander.
  • Namen des Halters, Anschrift des Halters, Art des Hundes

1.8 Anzeigepflicht Volksfest
- Ort, Zeit, Name, Vorname oder juristische Person, Anschrift - Schriftliche Anzeige drei Wochen vor Beginn

1.9 Fundgegenstände
Das Fundbüro befindet sich im Rathaus der Stadt Schirgiswalde, Hauptamt, Zi. 2. Fundgegenstände dort abgeben bzw. den Fund größerer Gegenstände dort melden. Ebenso kann nach verlorengegangenen Gegenständen nachgefragt werden. Fundgegenstände werden ein halbes Jahr aufbewahrt. Meldet sich der Eigentümer in dieser Zeit nicht, werden Gegenstände, die dazu geeignet sind, öffentlich versteigert. Die Termine der Versteigerungen werden rechtzeitig vorher im Mitteilungsblatt der Stadt Schirgiswalde bekannt gegeben.

1.10 Verkehrsrechtliche Anordnungen
Die örtliche Straßenverkehrsbehörde befindet sich im Hauptamt der Stadt Schirgiswalde, Hauptstr. 7, Zi. 3. Das Formular Verkehrsrechliche Anordnung können Sie hier auf Ihren PC laden.

2. Hinweise zu Pass- und Meldeangelegenheiten

Übersicht über Veränderungen durch das Passgesetz seit 01.11.2007


3. Hinweise zu Personenstandsangelegenheiten

3.1 Anmeldung zur Eheschließung

Wer eine Anmeldung zur Eheschließung vornehmen will, kann sich hier bereits informieren, welche Unterlagen dazu notwendig sind.

In der Regel treten allerdings im Einzelfall Fragen auf, die nicht in aller Kürze zu beantworten sind. Daher sollte möglichst bald der Kontakt mit der Standesbeamtin gesucht werden, um detailliert auf die persönliche Situation eingehen zu können.

Beim Standesamt Schirgiswalde sollte unter der Telefon-Nummer 0 35 92 38 66 19 oder 38 66 15 ein Gesprächstermin vereinbart werden.

Zur Anmeldung der Eheschließung erforderliche Unterlagen:

Diese Unterlagen kann einer der Verlobten allein abgeben und den Aufgebotstermin vereinbaren:

  zu erhalten bei:
Beglaubigte Abschrift oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern Standesamt am Wohnort der Eltern
   
Abstammungsurkunde (neueres Ausstellungsdatum), Internationale Geburtsurkunde Standesamt des Geburtsortes
   
Stammbuch der Eltern / alte Geburtsurkunde  
   
Aufenthaltsbescheinigung des Hauptwohnsitzes Einwohnermeldeamt des Wohnortes
   
Aufenthaltsbescheinigung des Nebenwohnsitzes  
   
Personalausweis oder Reisepass  
   
Beitrittserklärung des bei der Anmeldung zur Eheschließung nicht anwesenden Verlobten Vordruck beim Standesamt erhältlich
   
Zusätzlich bei minderjährigen Kindern aus früheren Ehen oder nichtehelichen Kindern:
- Geburts- oder Abstammungsurkunden
- Nachweis durch Gerichtsbeschluss oder Scheidungsurteil über die Sorgeregelung
 
   
Bei gemeinsamem vorehelichen Kind: Geburts- oder Abstammungsurkunde des Kindes; evtl. gemeinsame Sorgerechtserklärung Standesamt des Geburtsortes
   
Zusätzlich für Verlobte unter 18 Jahren: Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit. Voraussetzungen: Antragsteller muss über 16, künftiger Ehegatte muss volljährig sein. Vormundschaftsgericht
   
Beglaubigte Einwilligung des gesetzlichen Vertreters: Vater und Mutter, ggf. einwilligungsberechtigter Elternteil oder Vormund. Standesamt
   
Zusätzlich für schon verheiratet gewesene Verlobte: Alle früheren Ehen und deren Auflösung sind nachzuweisen.  
   
Bei Eheschließung vor 1958: (neue Bundesländer: vor Oktober 1990) Heiratsurkunde mit Eheauflösungsvermerk (oder Heiratsurkunde und mit Rechtskraftvermerk versehenes Scheidungsurteil ) oder Sterbeurkunde Standesamt der Eheschließung
   
Bei Eheschließung nach 1958: (neue Bundesländer: ab Oktober 1990) Familienbuchabschrift mit Eheauflösungsvermerk (neuester Stand mit Vermerk über Auflösung der Ehe ) Standesamt des letzten gemeinsamen Wohnsitzes
   
Bei Scheidung im Ausland: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk und Entscheidungsgründen
Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils durch die Landesjustizverwaltung oder den Oberlandesgerichtspräsidenten
 
   
Zusätzlich für ausländische Staatsangehörige: Ehefähigkeitszeugnis mit / ohne Legalisation der deutschen Vertretung im Ausland zuständige Heimatbehörde / Konsulat
   
Für Staatsangehörige, deren Länder keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellen, beantragt das Standesamt Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis beim zuständigen Oberlandesgerichtspräsidenten  
   
Konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung zuständiges Konsulat
   
Ledigkeitsbescheinigung zuständige Heimatbehörde
   
Beglaubigte Übersetzungen aller fremdsprachigen Urkunden beeidigter Dolmetscher

 


4. Hinweise zu Grundstücksangelegenheiten

4.1 Wo erhält man welche Unterlagen?

4.1.1 Grundbuchauszug:

Grundbuchamt Bautzen
Lessingstr. 7
02625 Bautzen
Tel.: (03591) 361-365 (Geschäftsstelle)
Fax: (03591) 361 444

Empfohlen wird die direkte Vorsprache in der Geschäftsstelle. Das berechtigte Interesse als Eigentümer/Miteigentümer, Bevollmächtigter des Eigentümers/Miteigentümers, Gläubiger, Mieter, Notar etc. ist nachzuweisen.

Eine Beschaffung über die Stadtverwaltung Schirgiswalde/Liegenschaften ist möglich (Dauer: ca. zwei Wochen; Kosten: ca. 13,- EUR).

4.1.2 Flurkarten- / Lageplanauszug:

Staatliches Vermessungsamt Bautzen
Käthe-Kollwitz-Str. 17 / Gebäude 2
02625 Bautzen
Tel.: (03591) 684 300
Fax: (03591) 684 301

Ein Flurkarten-/ Lageplanauszug muss schriftlich beantragt werden und kostet im A4-Format 15,34 EUR.

4.1.3 Auskunft über Grundstückswerte/ Verkehrswerte:

Gutachterausschuss des Landkreises Bautzen
Bahnhofstr. 9
02625 Bautzen
Tel.: (03591) 325 106
Fax: (03591) 325 132

Der Gutachterausschuss erstellt Verkehrsgutachten und ermittelt Bodenrichtwerte bzw. kann über im Landkreis arbeitende Sachverständigenbüros Auskünfte erteilen.

Die Stadtverwaltung Schirgiswalde (Kämmerei) kann über die vom Gutachterausschuss veröffentlichten Orientierungswerte im Stadtgebiet Auskünfte erteilen.

Stadtverwaltung Schirgiswalde
Kämmerei
Hauptstr. 4
02681 Schirgiswalde
Tel.: (03591) 38 66 22
Fax: (03591) 38 66 33

4.2 Verkauf einer Garage - Grundstückseigentümer ist die Stadt Schirgiswalde:

  • Garageneigentümer, die eine Garage - auch in einer Garagengemeinschaft besitzen, die auf Grund und Boden der Stadt Schirgiswalde steht, müssen vor Verkauf die Zustimmung der Stadtverwaltung einholen (gemäß Regelungen Sachenrechtsbereinigungsgesetzes/BGB).
  • Wichtig: Nach Zustimmung der Stadtverwaltung zum Verkauf ist unbedingt eine Kaufvertragskopie der Stadtverwaltung / Kämmerei zur Verfügung zu stellen.
  • Nur auf Grund des tatsächlich in der Verwaltung vorliegenden Kaufvertrages kann der neue Garageneigentümer zur Zahlung der Grundsteuer erfasst werden.

4.3 Verkauf einer Garage (Einzelgarage oder in einer Garagengemeinschaft) auf fremden Grund und Boden:

  • Garageneigentümer, die eine Einzelgarage in einer Garagengemeinschaft besitzen, die auf fremden Grund und Boden steht, müssen unbedingt eine Kaufvertragskopie der Stadtverwaltung / Kämmerei zur Verfügung stellen.
  • Nur auf Grund des tatsächlich in der Verwaltung vorliegenden Kaufvertrages kann der neue Garageneigentümer zur Zahlung der Grundsteuer erfasst werden.

4.4 Flurstücksvermessung (Zergliederung); Grenzfeststellung:

  • Es muss ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (Vermessungsbüro) mit der Teilung schriftlich beauftragt werden.
  • Der Vermessungsingenieur beantragt beim Staatlichen Vermessungsamt Bautzen die Unterlagen und bildet die neuen Flurstücke in Abstimmung mit dem Antragsteller.
  • Die Unterlagen werden vom Vermessungsbüro dem Vermessungsamt zur Prüfung und Fortführung im Katasterregister eingereicht.
  • Nach Abschluss der Prüfung erfolgt eine Korrektur im Grundbuch.
  • Die Kosten der Teilung, der Prüfung, der Fortführung im Kataster und im Grundbuch trägt in der Regel der Antragsteller.

5. Hinweise zu Bau- und Umweltangelegenheiten

Wie ist bei folgenden Problemen

5.1 Bauvorhaben
5.2 Abwasseranschluss
5.3 Unterzähler für Gartenwasser
5.4 Baumfällung; Formular Fällantrag

vorzugehen?

5.1 Bauvorhaben

Grundsätzlich ist zu beachten, dass es für alle bauvorbereitenden Maßnahmen, wie beispielsweise Grundstückskauf mit Eintragung in das Grundbuch, Vermessungsarbeiten, Kredit, Bauplanung und Baugenehmigung Bearbeitungszeiten gibt. Also rechtzeitig vor Baubeginn die bauvorbereitenden Maßnahmen erledigen!

Vor Kauf eines Baugrundstückes und vor Beginn von Bauplanungen klären, ob das Grundstück bebaubar ist. Dazu im Bauamt der Stadtverwaltung informieren.

Rechtzeitig informieren, ob das Vorhaben baugenehmigungsfrei oder baugenehmigungspflichtig ist. Auskünfte dazu beim Bauamt oder bei der Bauaufsichtsbehörde beim Landratsamt Bautzen einholen.

Die Projekt- und Bauantragsunterlagen für genehmigungspflichtige Vorhaben sind von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser erarbeiten zu lassen.

5.1.1 Antragsformen für Baumaßnahmen:

  • Antrag auf Vorbescheid: Klärt, ob und wie die Bebaubarkeit des Grundstückes erfolgt.
    3-fach beim Landratsamt Bautzen einreichen.
  • Bauanzeigeverfahren: Anzuwenden bei erteiltem Vorbescheid und für Vorhaben in Bebauungsplangebieten.
    3-fach beim Landratsamt Bautzen einreichen. Drei Wochen nach dem von der Bauaufsicht bestätigten Eingangsdatum der Bauanzeige darf mit der Ausführung des Vorhabens begonnen werden, wenn nicht die Bauaufsicht in dieser Frist den Baubeginn untersagt.
  • Antrag auf Baugenehmigung: Komplette Bauantragsunterlagen erforderlich. 3-fach beim Landratsamt Bautzen einreichen. Nach Erteilung der Baugenehmigung durch die Bauaufsicht darf mit dem Bau begonnen werden. Die Baugenehmigung ist nicht nur für die Errichtung, sondern auch für die Änderung und den Abbruch von genehmigungspflichtigen Vorhaben notwendig!
  • Nach Fertigstellung des Rohbaus und nach Endfertigstellung eines Vorhabens den Fertigstellungstermin der Bauaufsicht im Landratsamt Bautzen anzeigen.

5.2 Abwasseranschluss

  • Die Abwassersatzung des Abwasserzweckverbandes "Obere Spree" lesen. Bei der AWOS GmbH informieren, welche Art der Abwasserentsorgung für das Grundstück in Frage kommt.
  • Regenwasser ist in der Regel auf dem eigenen Grundstück zu entsorgen (z. Bsp. Versickerung, Sammlung).

5.2.1 Anschluss an den öffentlichen Schmutzwasserkanal bei dessen Neubau:

  • Alle Grundstückseigentümer werden rechtzeitig vor Baubeginn informiert und zur gewünschten Lage ihres Grundstücksanschlusses befragt. Der Grundstücksanschluss wird bis einen Meter in das Privatgrundstück gebaut. Die Grundstücksentwässerungsanlagen sind vom Grundstückseigentümer zu bauen und zu finanzieren.

5.2.2 Anschluss an einen vorhandenen öffentlichen Schmutzwasserkanal:

  • Dazu bei der AWOS GmbH einen Antrag stellen. Wenn die Anschlussmöglichkeit besteht, erteilt die AWOS GmbH die Genehmigung mit den erforderlichen technischen Vorgaben. In der Regel ist ein nachträglicher Anschluss an einen vorhandenen Kanal eine Maßnahme außerhalb des Ausbauprogramms. Deshalb ist die gesamte Maßnahme vom Grundstückseigentümer zu bauen und zu finanzieren.

5.2.3 Kleinkläranlage:

  • Nur genehmigungsfähig, wenn keine Anschlussmöglichkeit an einen öffentlichen Schmutzwassersammler besteht. Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zweifach bei der Stadtverwaltung Schirgiswalde einreichen (Anträge gibt es im Bauamt). Der Antrag wird mit der Stellungnahme der Gemeinde an die untere Wasserbehörde im Landratsamt Bautzen weitergeleitet. Dort erfolgt die weitere Bearbeitung und die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis. Bau und Finanzierung der Kleinkläranlage durch den Grundstückseigentümer.

5.2.4 Abflusslose Grube:

  • Nur als Zwischenlösung genehmigungsfähig, wenn durch die Stadtverwaltung bestätigt wird, dass innerhalb eines Jahres ein öffentlicher Schmutzwasserkanal gebaut und in Betrieb genommen sowie das Grundstück angeschlossen wird. Vorgehensweise zur Antragstellung wie bei der Kleinkläranlage. Bau und Finanzierung der abflusslosen Grube durch den Grundstückseigentümer.

5.3 Unterzähler für Gartenwasser

  • Unterzähler von einem Fachmann in die Gartenwasserleitung (Nassläufer) oder an den Gartenwasserhahn (Trockenläufer) ein- bzw. anbauen lassen.
  • Unverzüglich nach dem Einbau die schriftliche Mitteilung an die AWOS GmbH mit folgenden Angaben machen:
  • Name und Adresse, Datum des Einbaues des Unterzählers mit Zählerstand, Zählerstand der Hauptwasseruhr am Einbautag.

5.4 Baumfällung

  • Das Beseitigen von Gehölzen ist in der Zeit vom 1. März bis 30.September verboten. Ist aus wichtigem Grund (z. Bsp. Gefahr durch schräg stehendem Baum nach Sturm) in dieser Zeit eine Fällung dennoch notwendig, muss ein Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung gestellt werden.

    Voraussetzung für eine Baumfällung ist die von der Stadtverwaltung Schirgiswalde / Bauamt bestätigte Baumfällgenehmigung.

    Das Formular Fällantrag können Sie hier auf Ihren PC laden.

    Der ausgefüllte Fällantrag ist an die Stadtverwaltung Schirgiswalde / Bauamt, Hauptstr. 7, 02681 Schirgiswalde, einzureichen.
  • Vom 1. Oktober bis Ende Februar muss vor der Fällung oder Rodung ein Antrag auf Genehmigung bei der Stadtverwaltung Schirgiswalde, Bauamt, gestellt werden. Keine Genehmigung wird in diesem Zeitraum für die Fällung von Bäumen unter 30 cm Stammumfang in 1 m Höhe sowie für Obstbäume benötigt. Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammdurchmesser maßgebend (siehe GEHÖLZSCHUTZSATZUNG der Stadt Schirgiswalde).
  • Bei Fällungen werden Ersatzpflanzungen verlangt. Dafür erforderlicher Flächenbedarf ist einzuplanen.
  • Generell nicht genehmigungsfähig ist die Fällung oder Rodung von Bäumen, Hecken und Gebüsch, welche naturschutzrechtlich oder anderweitig geschützt sind. Dazu gehören beispielsweise Obstbäume einer Streuobstwiese. Sollte für eine Fällung dennoch ein wichtiger Grund bestehen, muss generell ein Antrag an die Stadtverwaltung Schirgiswalde gestellt werden.