Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 21. April 1993 (SächsGVBl Nr. 18/93, Seite 301 ff.) in der zur Zeit gültigen Fassung und des § 142 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBL 1, S. 241, berichtigt: BGBl. I 1998 S. 137) hat der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde in seiner Sitzung am 18. 03. 1999 die 1. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Stadtkern" beschlossen.
§
1
Erweiterung des Sanierungsgebietes
In das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet wird eine Teilfläche des Flurstücks 286/3 aufgenommen. Die Abgrenzung der Gebietserweiterung ist im Lageplan (Maßstab: 1:1000) der Stadt Schirgiswalde vom 14. 10. 1992 grün umrandet dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.
§
2
Inkrafttreten
Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Schirgiswalde, den 24. 03. 1999
Rösler
Bürgermeister
Anlage Lageplan
