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Satzung
zur Euro-bedingten Änderung der
„Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Schirgiswalde
(FEUERWEHRSATZUNG)“
und der
„Satzung zur Regelung des Marktwesens in der Stadt Schirgiswalde
(MARKTSATZUNG)“
- EURO-ANPASSUNGSSATZUNG -

vom 18. Oktober 2001

 

Aufgrund § 4 der „Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)“ in der Fassung der aktuellen Bekanntmachung, § 28 des „Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehren bei Unglücksfällen und Notständen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Brandschutzgesetz - SächsBrandschG)“ in der Fassung der aktuellen Bekanntmachung und in Verbindung mit den §§ 2 und 7 des „Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG)“ in der Fassung der aktuellen Bekanntmachung hat der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde am 18. 10. 2001 folgende Satzung zur Anpassung an den Euro beschlossen:


Artikel 1
Änderung der „Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Schirgiswalde (FEUERWEHRSATZUNG)“

Die „Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Schirgiswalde (FEUERWEHRSATZUNG)“ vom 20. 03. 1997 wird wie folgt geändert:

In § 15 - Schriftführer, Kassenverwalter, Gerätewart - wird die Angabe „200,- DM“ durch die Angabe „100,- EUR ersetzt.  


Artikel 2
Änderung der „Satzung zur Regelung des Marktwesens in der Stadt Schirgiswalde (MARKTSATZUNG)“

Die „Satzung zur Regelung des Marktwesens in der Stadt Schirgiswalde (MARKTSATZUNG)“ vom 19. 03. 1998 wird im § 15 - Gebührenhöhe - Absatz 2 wie folgt geändert:

Die Gebühr beträgt je Markttag und m² 2,00 EUR, mindestens jedoch 2,50 EUR je Stand.


Artikel 3
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. 01. 2002 in Kraft.

Jung
Bürgermeister

Schirgiswalde, 26. 10. 2001