G 8
Satzung
zur Euro-bedingten Änderung der
Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Schirgiswalde
(FEUERWEHRSATZUNG) und der
Satzung zur Regelung des Marktwesens in der Stadt
Schirgiswalde
(MARKTSATZUNG)
- EURO-ANPASSUNGSSATZUNG -
vom 18. Oktober 2001
Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der aktuellen Bekanntmachung, § 28 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehren bei Unglücksfällen und Notständen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Brandschutzgesetz - SächsBrandschG) in der Fassung der aktuellen Bekanntmachung und in Verbindung mit den §§ 2 und 7 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der aktuellen Bekanntmachung hat der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde am 18. 10. 2001 folgende Satzung zur Anpassung an den Euro beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr
Schirgiswalde (FEUERWEHRSATZUNG)
Die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Schirgiswalde (FEUERWEHRSATZUNG) vom 20. 03. 1997 wird wie folgt geändert:
In § 15 - Schriftführer, Kassenverwalter, Gerätewart - wird die Angabe 200,- DM durch die Angabe 100,- EUR ersetzt.
Artikel 2
Änderung der Satzung zur Regelung des Marktwesens in der
Stadt Schirgiswalde (MARKTSATZUNG)
Die Satzung zur Regelung des Marktwesens in der Stadt Schirgiswalde (MARKTSATZUNG) vom 19. 03. 1998 wird im § 15 - Gebührenhöhe - Absatz 2 wie folgt geändert:
Die Gebühr beträgt je Markttag und m² 2,00 EUR, mindestens jedoch 2,50 EUR je Stand.
Artikel 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01. 01. 2002 in Kraft.
Jung
Bürgermeister
Schirgiswalde, 26.
10. 2001