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Die Stadt Schirgiswalde und die Gemeinden Kirschau und Crostau bilden eine Verwaltungsgemeinschaft.

Amtliche Einwohnerzahlen zum 30.06.2009:

Schirgiswalde: 2.918
Kirschau: 2.428
Crostau: 1.629


Ein Besuch der Gemeinden Kirschau
und Crostau lohnt sich!

Gemeinde Kirschau:
Die Gemeinde Kirschau und ihre Ortsteile Bederwitz, Kleinpostwitz, Rodewitz und Sonnenberg liegt in Sachsen im Oberlausitzer Bergland und ist über die Autobahn A 4 und die Bundesstraße B 96 günstig zu erreichen. 8 km südlich der geschichtsträchtigen Kreisstadt Bautzen gelegen, grenzt die Gemeinde mit teils kleinstädtischem Charakter, markanten Wohnsiedlungen, Villen, Umgebinde- und Fachwerkhäusern, unmittelbar an zahlreiche Erholungsorte. Verschiedene Geschäfte, Handwerksbetriebe, Dienstleistungen, Ärztehaus, Sparkasse, Postagentur, Kindergärten, Turn- und Sportstätten, Tankstelle und Kfz-Werkstätten vervollständigen das Bild.

Kirschau ist neben den Städten Schirgiswalde und Wilthen und der Gemeinde Sohland an der Spree Mitglied im unterzentralen Städte- und Gemeindeverbund und erfüllt in diesem Rahmen Aufgaben mit mittelzentraler Wirkung.

Verschaffen sie sich einen Überblick durch einen Klick auf die schön gestalteten Webseiten der Gemeinde Kirschau
Hier finden Sie interessante Angaben zu den Rubriken: Allgemeines, Leben, Verwaltung, Wirtschaft, Aktuelles und Kontakte.

Gemeinde Crostau:
Die Gemeinde Crostau inmitten des Oberlausitzer Berglandes im Freistaat Sachsen bietet Ihnen zahlreiche Möglichkeiten, Ihren Urlaub abwechslungsreich zu gestalten. Die Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft, die Parkanlagen der näheren Umgebung oder das Zittauer Gebirge bieten Ihnen Erholung und Entspannung. Zu Ausflügen der besonderen Art laden z. Bsp. ein Saurierpark, eine Pfefferküchlerei und die Wilthener Weinbrennerei gleich in der Nähe von Crostau ein. Die Traditionen der Region erkundet man am besten bei einem Besuch der vielen Heimatstuben.
Die Gemeinde Crostau liegt inmitten des Oberlausitzer Berglandes im Landkreis Bautzen, am südwestlichen Zipfel zum Landkreis Löbau-Zittau.

In einer Höhenlage von 245-380 m erstreckt sich diese Gemeinde mit ihren Ortsteilen Callenberg, Carlsberg, Wurbis und Halbendorf in etwa 12 km Entfernung von der Kreisstadt, umgeben von Kälberstein (487 m), Potsberg (448 m), Pickaer Berg (485 m), Wolfsberg (347 m), Horken (307 m) und Callenberger Berg (360 m).
Von Kälberstein, Callenberger Berg und Isabella hat man eine vortreffliche Aussicht ins Cunewalder Tal, über Großpostwitz gen Bautzen, sogar bis Boxberg, nach Wilthen, Kirschau, Schirgiswalde und Sohland, bei gutem Wetter auch ins Lausitzer Land und Richtung Böhmen bis zum Jeschken (Jested).

Foto: Gemeindeverwaltung Crostau

Auch die ebenfalls sehr schön gestalteten Webseiten der Gemeinde Crostau informieren Sie über Verwaltung, Aktuelles, Satzungen, Verordnungen, Geografisches, Tourismus (Sehenswürdigkeiten, Gaststätten, Ferienwohnungen, Tagesausflüge), Galerie und aus vergangenen Zeiten von Crostau und Callenberg.

Die Stadt Schirgiswalde und die Gemeinden Kirschau und Crostau bilden eine Verwaltungsgemeinschaft. Die Rechtsverhältnisse der Verwaltungsgemeinschaft sind in einer Gemeinschaftsvereinbarung geregelt (siehe hierzu Ortsrecht der Stadt Schirgiswalde - Neufassung der Gemeinschaftsvereinbarung über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft).
Die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft bilden einen Gemeinschaftsausschuss. Soweit die erfüllende Gemeinde, das ist die Stadt Schirgiswalde, Aufgaben im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft wahrnimmt, entscheidet anstelle des Gemeinderates der erfüllenden Gemeinde der Gemeinschaftsausschuss, es sei denn, daß der Bürgermeister der erfüllenden Gemeinde kraft Gesetzes zuständig ist oder dass ihm der Gemeinschaftsausschuss bestimmte Aufgaben übertragen hat.

Mitglieder des Gemeinschaftsausschusses sind folgende Stadt- bzw. Gemeinderäte:

Schirgiswalde:
Herr Patric Jung, Vorsitzender,Petersbach 13, Schirgiswalde
Frau Cornelia RichterZiegelstr. 3, Schirgiswalde
Herr Thomas UlitzkaDrechslerstr. 6, Schirgiswalde
Herr Ansgar EffenbergerNeudorf 21a, Schirgiswalde
Kirschau:
Herr Sven GabrielAlt-Hainitz 17, Großpostwitz
Herr Jürgen Klar,Bautzener Str. 21, Kirschau
Herr Rüdiger Schumann,Zittauer Str. 22, Kirschau
Frau Marga Semjank,Am Schloßberg 11 a, Kirschau
Crostau:
Herr Dietmar Stampniok,Straße der Freundschaft 18, Crostau
Herr Gerd Richter,Kirschauer Str. 10, Crostau
Herr Zimmermann, BerndStraße der Freundschaft 12, Crostau

Die Stadt Schirgiswalde nimmt die Aufgaben der erfüllenden Gemeinde wahr.

Auf die erfüllende Gemeinde gehen nach §§ 36 Abs. 3, 8 Abs. 3 SächsKomZG folgende Aufgaben der beteiligten Gemeinden Kirschau und Crostau über:

      * Die Weisungsaufgaben, einschließlich des Erlasses von dazu erforderlichen Satzungen und Rechtsverordnungen
      * Die Aufgaben zum Standesamtswesen
      * Die Aufgaben zum Pass- und Meldewesen
      * Die Aufgaben der Ortspolizeibehörde,
      * Die Aufgaben zum Vollzug der Gewerbeordnung und
      * Die Aufgaben zum Vollzug des Gaststätten- sowie des Ladenschlussgesetzes sowie
      * Die Aufgaben der vorbereitenden Bauleitplanung

Der erfüllenden Gemeinde wurden nach § 36 Abs. 3, § 8 Abs. 1 und 3 SächsKomZG folgende Aufgaben der beteiligten Gemeinden nach deren Weisung übertragen:

1. die Vorbereitung und den Vollzug der Beschlüsse der beteiligten Gemeinden,
2. die Besorgung der Geschäfte, die für die beteiligten Gemeinden keine grundsätzliche Bedeutung haben
    und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen (Geschaefte der laufenden Verwaltung),
3. die Vertretung der beteiligten Gemeinden in gerichtlichen Verfahren und förmlichen Verwaltungsverfahren,
    soweit die erfuellende Gemeinde nicht selbst Beteiligter ist und
4. die Bildung und Unterhaltung einer Schiedsstelle.
    Die Schiedsstelle führt den Namen „Schiedsstelle Schirgiswalde“.